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Auslandsreisekranken- versicherung

Auslandskrankenversicherung

Guter Versicherungsschutz auch auf Reisen 

Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient. Sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten voll selbst zahlen. Wenn Sie auf Reisen krank werden, schützt Sie eine Auslandskrankenversicherung.

Die Auslandskrankenversicherung zahlt Behandlungskosten und Rettungsflug
Die Auslandskrankenversicherung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland, außerdem notwendige Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen und auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Reiseland - notfalls sogar per teurem Rettungsflug. Ihre Auslandskrankenversicherung können Sie für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch günstig als Jahresversicherung abschließen.

Tipp: Eine Auslandskrankenversicherung ist oft als Zusatzleistung in Automobilclub-Mitgliedschaften, Kredit­karten oder Kranken­zusatz­ver­si­che­rungen enthalten. Prüfen Sie anhand Ihrer Vertragsunterlagen, ob Sie zusammen mit einem dieser Produkte bereits über einen Auslandskrankenschutz verfügen.


Dauer-Reise­kranken­ver­si­che­rung

Dauer-Reisekrankenversicherung

Bei kurzfristigen Urlaubsaufenthalten im Ausland reicht der Abschluss einer zeitweiligen Reise­kranken­ver­si­che­rung in der Regel aus. Ist jedoch ein längerer Aufenthalt im Ausland geplant, wie zum Beispiel bei einem beruflich bedingten Aufenthalt, dann kann der Abschluss einer Dauer-Reise­kranken­ver­si­che­rung sinnvoll sein.

Von einer Dauer-Reise­kranken­ver­si­che­rung wird immer dann gesprochen, wenn diese nicht nur für wenige Wochen abgeschlossen werden soll, sondern für einen deutlich längeren Zeitraum. Die Versicherungsdauer lässt sich dabei individuell an die Bedürfnisse des Versicherten anpassen. Die Versicherungen werden zum Beispiel mit Laufzeiten von einem oder zwei Jahren angeboten, genauso wie dauerhafte Reise­kranken­ver­si­che­rungen, die für unbegrenzte Dauer gültig sind. Bei einer solchen Reise­kranken­ver­si­che­rung wird keine Höchstdauer vereinbart, sondern der Versicherte kann diese auf Dauer nutzen und, sobald diese nicht mehr benötigt wird, auch kündigen.

Durch den Abschluss einer Dauer-Reise­kranken­ver­si­che­rung ist der Versicherte auch langfristig im Ausland krankenversichert, wodurch ein lückenloser Kranken­ver­si­che­rungsschutz besteht. Das kann immer dann sinnvoll sein, wenn der bestehende Schutz der Kranken­ver­si­che­rung, wie zum Beispiel der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung, nicht ausreicht, um die Kosten für Behandlungen im Ausland zu decken. Oftmals müssten Patienten im Ausland dann viele Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Besteht kein Versicherungsschutz, dann sind in den Fällen die Kosten als Privatpatient zu tragen. Wurde allerdings eine Reise­kranken­ver­si­che­rung abgeschlossen, dann übernimmt diese Versicherung die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen für Erkrankungen, die plötzlich während des Aufenthalts aufgetreten sind und auch für Behandlungen infolge eines Unfalls. Auch notwendige Operationen sind im Versicherungsumfang inbegriffen. Zugleich können der Rücktransport sowie Bergungs-, Rettungs- oder Überführungskosten im Krankheits- bzw. Todesfall mitversichert werden.

 


Au Pair-Versicherung

Au Pair-Versicherung

In einer Zeit, in der Auslandsaufenthalte und fundierte Fremdsprachenkenntnisse auf dem Arbeitsmarkt immer wichtiger werden, entscheiden sich viele junge Erwachsene oder Jugendliche häufig dazu, eine begrenzte Zeit im Ausland als Au Pair zu arbeiten. Für diese Zeit muss eine spezielle Versicherung abgeschlossen werden - sowohl vom Au Pair, als auch von der Gastfamilie.

Entschließt man sich als Gastfamilie, ein Au Pair aufzunehmen, besteht in Deutschland, Österreich und der Schweiz Versicherungspflicht für das neugewonnene "Familienmitglied". Die Kosten hierfür sind von der Gastfamilie zu tragen. Einige Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men haben sich auf derartige Situationen spezialisiert und bieten individuell zugeschnittene Versicherungen. Diese Versicherungen schließen eine Haft­pflichtversicherung und eine Unfall­ver­si­che­rung mit ein. Auch Kranken­ver­si­che­rungen sind erhältlich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nicht zwingend alle Eventualitäten mitversichert werden müssen, da die Beiträge sonst ziemlich hoch ausfallen können.

Durch die Haft­pflichtversicherung ist das Au Pair sowohl als Privatperson als auch im Rahmen seiner Tätigkeit in der Gastfamilie versichert. Die Höhe der Versicherung ist natürlich von den Beiträgen abhängig. Dies gilt ebenso für die Unfall­ver­si­che­rung, die Verletzungen bis hin zu Invalidität und Tot abdecken kann. Auch eine Abschiebeversicherung ist manchmal inbegriffen, die haftet, wenn das Au Pair zwangsweise ins Ausland abgeschoben werden muss.

Möchte man sich als Au Pair für den Aufenthalt im Ausland ver­sichern, ist es auch ratsam, eine Kleinigkeit zu investieren. Im Normalfall ist man zwar durch die Gastfamilie versichert, allerdings weiß man oft nicht, welche Leistungen hier inbegriffen sind oder ob eine Selbstbeteiligung fällig ist. Versichert man sich selbst, ist z.B. auch die An- und Abreise mitversichert.

Mit der richtigen Versicherung kann man dafür sorgen, dass der Aufenthalt sowohl für das Au Pair, als auch für die Gastfamilie zu einer aufregenden und schönen Sache wird.


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