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Dienstunfähigkeits-
versicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Für den Fall der Fälle: die Dienstunfähigkeitsversicherung

Dieses Schicksal kann prinzipiell jeden treffen: Ein plötzlicher Unfall hat so schwerwiegende Folgen für die Gesundheit, dass die Betroffenen ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können. Auch schwere körperliche oder psychische Erkrankungen können dafür sorgen, dass Menschen plötzlich dauerhaft aus dem Berufsleben gerissen und berufsunfähig werden. Dieses Schicksal kann natürlich auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst treffen. Gegen dieses Risiko können sie sich durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung absichern.

In 90 Prozent der Fälle von Dienstunfähigkeit ist eine Krankheit die Ursache. Am häufigsten sind Erkrankungen am Skelett- und Bewegungsapparat oder Nervenerkrankungen die Ursache für die Dienstunfähigkeit. Diese beiden Ursachen sind seit einigen Jahren für mehr als 50 Prozent der Fälle von Dienstunfähigkeit verantwortlich. Unfälle und ihre gesundheitlichen Folgen hingegen sind für lediglich etwa zehn Prozent der Dienstunfähigkeiten verantwortlich.

Was ist der Unterschied zwischen Berufs­unfähig­keits- und Dienstunfähigkeitsversicherung?

Auf den ersten Blick scheint es keinen Unterschied zwischen beiden Versicherungen zu geben, weil beide greifen, wenn der Versicherungsnehmer gesundheitlich nicht mehr dazu in der Lage ist, seine beruflichen Pflichten in vollem Umfang zu erfüllen. Der Unterschied liegt in einer juristischen Feinheit, denn Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes unterliegen dem Beamtenrecht. Eine Berufs­unfähig­keit liegt nämlich erst dann vor, wenn ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit voraussichtlich auf unbestimmte Zeit auszuüben. Die Berufs­unfähig­keit greift, sofern das für mehr als 50 Prozent der Arbeitszeit der Fall ist. Der Dienstherr kann einen Beamten oder einen Angestellten des öffentlichen Dienstes hingegen bereits dann für dienstunfähig erklären, wenn der Betroffene seiner Tätigkeit noch für mehr als 50 Prozent seiner Arbeitszeit nachgehen kann. Deshalb enthält eine Dienstunfähigkeitsversicherung eine sogenannte Beamtenklausel, die genau in diesem Fall greift.

Darum ist der Versicherungsschutz wichtig

Wichtig ist die Dienstunfähigkeitsversicherung selbst für Vollbeamte, die von allen öffentlich Beschäftigten am besten abgesichert sind. Werden sie dienstunfähig, gehen sie in der Regel in den vorzeitigen Ruhestand und müssen dafür entsprechende Abstriche bei den Pensionsleistungen in Kauf nehmen. Für Beamte auf Probe, Beamte auf Widerruf oder Angestellte des öffentlichen Dienstes kann die Dienstunfähigkeit ohne Versicherungsschutz hingegen dramatische Folgen haben. Sie finden wegen ihrer gesundheitlichen Einschränkungen möglicherweise keine neue Anstellung mehr und erhalten Rentenleistungen erst beim Erreichen des Rentenalters. Während Beamte durch die Zahlungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung also die durch die Dienstunfähigkeit entstandene Finanzierungslücke schließen können, sorgen alle anderen Betroffenen zumindest für eine Basisabsicherung.

Weitere wichtige Versicherungen

Neben der Dienstunfähigkeitsversicherung sollten die Beschäftigten im öffentlichen Dienst außerdem eine Diensthaftpflichtversicherung besitzen. Diese greift, wenn durch einen Fehler im Amt einem Dritten ein Schadensersatzanspruch entsteht, den er auf juristischem Weg erfüllen will. Denn ohne Versicherungsschutz müssen die verantwortlichen Sachbearbeiter persönlich in vollem Umfang haften.

Der vollständige Versicherungsschutz im Krankheitsfall ist für Beamte seit dem 1. Januar 2009 gesetzlich geregelt. Zuvor hatten sie die Möglichkeit, die Lücke zwischen den tatsächlichen Behandlungskosten und der Beihilfe, die einen Teil davon abdeckt, über eine freiwillige Kranken­ver­si­che­rung zu schließen. Inzwischen sind auch Beamte zum Abschluss einer Kranken­ver­si­che­rung verpflichtet, vielfach entscheiden sie sich für eine private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte. Schließlich runden sie den Versicherungsschutz mit einer Pflegezusatzversicherung gelungen ab, diese empfiehlt sich aber auch für jeden Arbeitnehmer.


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